Beschluss vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck - 1 C 666/23
Tenor
Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 22.09.2023 gegen den Beschluss vom 29.08.2023 (Bl. 5/8 PKH-Heft) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.
Gründe
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