Beschluss vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 33 F 270/12

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an den Antragsteller wie folgt Unterhalt zu zahlen:

1. Für die Zeit von Oktober 2012 bis März 2013 über monatlich freiwillig

   gezahlte 180,00 € hinaus weitere 92,00 €, davon 66,00 € aufgrund seines

   Anerkenntnisses,

2. für die Monate April und Mai 2013 über monatlich freiwillig gezahlte 180,00

    € hinaus weitere 34,00 €, davon 26,00 € aufgrund seines Anerkenntnisses,

3. für den Monat Juni 2013 über freiwillig gezahlte 180,00 € hinaus weitere

    92,00 €, davon 66,00 € aufgrund des abgegebenen Anerkenntnisses,

4. für die Zeit ab Juli 2013 monatlich 206,00 € aufgrund seines Anerkenntnisses.

5. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

6. Der Beschluss ist sofort vollstreckbar.


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