Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 210 C 88/16

Tenor

1)      Die Klage wird abgewiesen.

2)      Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3)      Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4)      Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR    abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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