Urteil vom Amtsgericht Hagen - 43 C 220/87

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 23,00 DM – in Worten: dreiundzwanzig Deutsche Mark – nebst 4 % Zinsen seit dem 05.03.1987 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner 1/12, die Kläger 11/12 zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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