Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Heinsberg - 5 Cs 3 Js 2065/23 - 367/23

Tenor

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen wird gegen Sie

wegen Betruges in 2 Fällen

- Vergehen nach §§ 263 Abs. 1, 53 StGB -

eine Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10,00 Euro (= 450,00 Euro) festgesetzt.

Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.


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