Beschluss vom Amtsgericht Herford - 5 VI 1056/16

Tenor

wird dem Nachlasspfleger ……. für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 06.12.2017 bis 21.08.2018 eine Vergütung in Höhe von 3.183,05 Euro inklusive Mehrwertsteuer (§§ 1960, 1915, 1908i, 1836 BGB) sowie Auslagen in Höhe von 53,55 Euro (§§ 1960, 1915, 1908i, 1835 BGB) festgesetzt.

Der darüber hinausgehende Antrag war zurückzuweisen.

Der Betrag kann dem Nachlass entnommen werden.

Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam.


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