Urteil vom Amtsgericht Iserlohn - 41 C 257/25

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Dem Verfügungskläger werden die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, wie Vollstreckung durch den Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages anzuwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen