Urteil vom Amtsgericht Kerpen - 102 C 92/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 996,92 EUR (in Worten: neunhundertsechsundneunzig Euro und zweiundneunzig Cent) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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