Beschluss vom Amtsgericht Kleve - 39 IK 9/14

Tenor

wird der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 18.02.2014 zurückgewiesen. Die Anträge der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung und auf Verfahrenskostenstundung werden gleichfalls zurückgewiesen.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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