Beschluss vom Amtsgericht Köln - 507b XIV (B) 9/15

Tenor

1.              Der Betroffene ist für bis zu 4 Wochen , also bis zum 04.12.2015 in Sicherungshaft zu nehmen.

2.               Der Beschluss ist sofort wirksam.

3.               Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.


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