Urteil vom Amtsgericht Köln - 215 C 148/13

Tenor

Der Tenor des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2015 wird hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt ergänzt:

Die Kosten der Nebenintervention tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.


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