Beschluss vom Amtsgericht Köln - 129 C 65/15

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren G. gegen Q.

wird der Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts K. vom 13.11.2015 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.


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