Schlussurteil vom Amtsgericht Köln - 120 C 137/19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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Entscheidungsgründe

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class="absatzLinks">Die Klage ist unbegründet, soweit sie nach Erlass des Teilanerkenntnisurteils noch rechtshängig war.

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