Beschluss vom Amtsgericht Köln - 535 BRs 7/23

Tenor

Die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 24.09.2020 - Az.: 405 BRs 58/20 - wird widerrufen.

Die in Höhe von 100,00 EUR gezahlte Geldbuße wird mit zwei Tagen auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet.


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