Urteil vom Amtsgericht Köln - 530 Ds 33/25

Tenor

Der Angeklagte I. wird wegen sexueller Belästigung in einem Fall zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, im Übrigen der Angeklagte selbst, einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:  § 184i Abs. 1, 3 StGB


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