Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 23 Gs 950/17

Tenor

wird gemäß §§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 41 Abs. 1 Nr. 1, 42 Abs. 1 PolG NRW, 81 b 2.Alternative StPO die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume des Betroffenen zum Zweck seiner Ergreifung und zwangsweisen Vorführung bei der Polizei zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen angeordnet.


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