Beschluss vom Amtsgericht Krefeld - 67 F 176/08

Tenor

  • 1.

    Den Antragsgegnern wird die elterliche Sorge für ihre Kinder F, geb. am 00.00.0000 und F, geb. am 00.00.2000 entzogen und dem Jugendamt der Stadt Krefeld als Vormund übertragen.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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