Urteil vom Amtsgericht Langenfeld - 13 C 48/22

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 3.190,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 31.03.2022 zu bezahlen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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