Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 58 Ds-251 Js 231/22-11/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vornahme exhibitionistischer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: § 183 Abs. 1, Abs. 2 StGB


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