Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 10 OWi 89 Js 2124/05 - 248/05

Tenor

Der Betroffenen wird wegen fahrlässigen Überholens trotz nicht ausreichender Überholgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 80 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 5 II, 49 StVO, 24 StVG) – TBNR: 10 5 604


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