Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi 89 Js 1880/08 - 170/08

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 60 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 1Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

(§§ 41 II, 49 StVO, 24, 25 StVG).


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