Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi 89 Js 960/09 - 72/09

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 41 II, 49 StVO, 24 StVG) – TBNR: 11.3.6. BKat 141723


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