Beschluss vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi 19/12 [b]

Tenor

Der Kreis C ist verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nach Beiziehung einer Kopie der Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgerätes eso ES3.0 der Firma eso GmbH zu den Akten, Einsicht durch deren Übersendung in die Kanzleiräume des Verfahrensbevollmächtigten zu gewähren, ersatzweise auch durch Übersendung lediglich einer Kopie unmittelbar in Papierform oder in elektronischer Form.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Antragstellers hat die Staatskasse zu tragen.


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