Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 120,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 37 I, 49 StVO, 24, StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer:


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