Beschluss vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14

Tenor

Das Verfahren wird nach § 46 OWiG i.V.m. § 206 a StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene selbst.


1 2 3 4 5

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.