Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 1403/14-131/14

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 250 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 I i.V.m. Anlage 2,49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer: XXX XXX


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