Urteil vom Amtsgericht Lüdinghausen - 19 OWi-89 Js 2406/15-219/15

Tenor

Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Führens eines Fahrzeuges mit verkehrsunsicherer Bereifung in Tateinheit mit vorsätzlichem Nichtbefolgen der Weisung eines Polizeibeamten zu einer Geldbuße von 170,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene. (§§ 23 I, 36 I, 49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV)


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