Beschluss vom Amtsgericht Marl - 15 F 292/18

Tenor

Es verbleibt bei der bisherigen Sorgerechtsregelung.

Eine gerichtliche Umgangsregelung ist derzeit weder möglich noch erforderlich.

Die Beschleunigungsrüge wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerlichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500,- €


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