Beschluss vom Amtsgericht Marl - 15 F 307/18

Tenor

Der Beschluss vom 28.09.2018 – 15 F 307/18 - wird aufgehoben, da ein Bedürfnis für die familiengerichtliche Genehmigung vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit des Kindes nicht mehr besteht.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert verbleibt festgesetzt auf 1.500,00 €.


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