Urteil vom Amtsgericht Meschede - 6 C 300/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 290,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2002 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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