Beschluss vom Amtsgericht Mettmann - 7 Lw 4/18

Tenor

Der Beschwerde der Beteiligten C1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 29.07.2019 wird nicht abgeholfen und der Antrag des Beteiligten C2 auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses zurückgewiesen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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