Beschluss vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - 18 F 71/21

Tenor

Das Verfahren nach § 1666 BGB wird eingestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 4.000 Euro festgesetzt.


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