Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 32 K 16/03

Tenor

blieb im Versteigerungstermin am 12.07.2006 Meistbietender:

......

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 187.000,00 € (in Buchstaben: einhun-dertsiebenundachtzigtausend Euro) unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

1. Es bleibt kein Recht bestehen.

2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots abzüglich der geleis-teten Sicherheit in Höhe von 22.500,00 € ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

Soweit das Meistgebot im Verteilungstermin nicht entrichtet wird, sind Verzugs-zinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz zu zahlen.

3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

4. Im übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Zugleich wird der Antrag des Schuldners auf Gewährung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO kostenpflichtig zurückgewiesen.


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