Urteil vom Amtsgericht Neuss - 5 Ds 88/24 (30 Js 14358/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 45,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.

                 Angewendete Vorschriften: §§ 132a Abs. 1 Nr. 1, 263 Abs. 1, 22, 23,

                                                             52 StGB


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