Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 63 M 1784/24

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

wird der pfändungsfreie Betrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des hiesigen Amtsgerichts vom 28.11.2024 (Geschäftsnummer: 63 M 1784/24) aufgrund des Antrags des Gläubigers vom 23.12.2024 ab dem Monat Januar 2025 auf

1.053,75 €

festgesetzt.

Dieser unpfändbare Betrag ist gültig für das pfändbare Arbeitseinkommen und für das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto.

Die Wirkungen des Beschlusses werden von der Rechtskraft abhängig gemacht.


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