Urteil vom Amtsgericht Neuss - 2 Ls 21/25 (40 Js 847/25)

Tenor

Die Angeklagten A., T. und E. sind des versuchten Diebstahls schuldig.

Sie werden wie folgt bestraft:Der Angeklagte A. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten,der Angeklagte T. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten und der Angeklagte E. zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten.

Die Freiheitsstrafen des A. und des T. und des E. werden in ihrer Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften:§§ 242 I, 243 I Nr. 2, 22, 23, 25 II StGB


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