Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 64 M 1156/25

Tenor

Auf die Erinnerung des Gläubigers wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Neuss vom 26.06.2025 abgeändert und die Anordnung aufgehoben, dass die Pfändung auch wegen der Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und den Drittschuldner erfolgt.

Der Schuldner trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.


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