Beschluss vom Amtsgericht Olpe - 22 F 178/23

Tenor

wird dem Jugendamt des Kreises U. als Ergänzungspfleger für das minderjährige Kind X. Q. I., geb. am 00.00.0000  die familiengerichtliche Genehmigung erteilt, bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Namensänderung gemäß § 2 Abs. 1 NÄG zu stellen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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