Beschluss vom Amtsgericht Recklinghausen - 48 F 76/17

Tenor

Den Antragstellern wird für die Anträge 1 und 2 unter Beiordnung von Anwaltskanzlei H. pp. Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Im übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen.

Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäß § 120a ZPO abgeändert werden.


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