Beschluss vom Amtsgericht Rheinberg - 18 Lw 24/13

Tenor

Die Genehmigung nach § 2 GrdstVG in Bezug auf den Vertrag vom 21.02.2013, UR-Nr. 306/2013 des Notars U, wird erteilt.

Es wird festgestellt, dass ein Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens nach § 4 RSiedlG in Bezug auf den o.g. Kaufvertrag nicht besteht.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 55.000 € festgesetzt


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