GrdstVG § 2

Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

(1) Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen der Genehmigung. Ist ein schuldrechtlicher Vertrag genehmigt worden, so gilt auch die in Ausführung des Vertrages vorgenommene Auflassung als genehmigt. Die Genehmigung kann auch vor der Beurkundung des Rechtsgeschäfts erteilt werden.

(2) Der Veräußerung eines Grundstücks stehen gleich

1.
die Einräumung und die Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück;
2.
die Veräußerung eines Erbanteils an einen anderen als an einen Miterben, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht;
3.
die Bestellung des Nießbrauchs an einem Grundstück.

(3) Die Länder können

1.
die Vorschriften dieses Abschnitts auf die Veräußerung von grundstücksgleichen Rechten, die die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks zum Gegenstand haben, sowie von selbständigen Fischereirechten für anwendbar erklären;
2.
bestimmen, daß die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung bedarf;
3.
bestimmen, dass in bestimmten Teilen des Landesgebietes die Genehmigung eines nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts über die in § 9 genannten Gründe hinaus versagt oder mit Nebenbestimmungen nach § 10 oder § 11 versehen werden kann, soweit dies in dem betroffenen Teil des Landesgebietes zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Agrarstruktur zwingend erforderlich ist.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Stade (1. Kammer) - 1 A 1344/18
25. August 2021
1 A 1344/18 25. August 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 2 Ww 10/13
12. September 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 1/15
28. April 2017
BLw 1/15 28. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/16
28. April 2017
BLw 2/16 28. April 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 2/15
29. April 2016
BLw 2/15 29. April 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (Senat für Landwirtschaftssachen) - 10 W 9/15 (Lw)
15. Oktober 2015
10 W 9/15 (Lw) 15. Oktober 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 86/13
26. Februar 2015
V ZB 86/13 26. Februar 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - BLw 3/13
28. November 2014
BLw 3/13 28. November 2014
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 1/12
26. Juni 2014
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Beschluss vom Amtsgericht Rheinberg - 18 Lw 24/13
30. April 2014
18 Lw 24/13 30. April 2014