Urteil vom Amtsgericht Rheine - 02.05.2019

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.


1 2 3 4

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen