Urteil vom Amtsgericht Schmallenberg - 6 OWi-211 Js 4/21 OWi-1/20

Tenor

Der Betroffene wird wegen Nichttragens einer Alltagsmaske in geschlossenem Räumlichkeiten im öffentlichen Raum zu einer Geldbuße von 150,00 Euro verurteilt.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

Angewandte Vorschriften:§§ 1 Abs. 5, 3 Abs. 2 Nr. 1, 18 Abs. 2 Nr. 2 CoronaSchVO in der Fassung vom 30.10.2020; 28 Abs. 1, 32, 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG in der Fassung vom 19.06.2020.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen