Beschluss vom Amtsgericht Schöneberg - 85 F 1024/22
Tenor
1. Die Kindesmutter händigt dem Kindesvater nochmals den letzten Bericht des S. d. C. aus.
2. Die Kindeseltern nehmen den halbjährlichen SPZ-Termin in der C. weiterhin gemeinsam wahr.
3. In Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 04.12.2020 zu 85 F 85/20; 85 F 181/20 wird das Auskunftsverfahren wie folgt geregelt:
Die Kindesmutter lässt dem Kindesvater einmal im Monat (jeweils zum 15. des Monats) eine E-Mail zukommen, zu den aktuellen Entwicklungen im gesundheitlichen Bereich betreffend Rosalie.
Der Bericht gliedert sich hierbei wie folgt:
- Therapien (Istzustand, wie oft findet die Therapie statt, ggf. Ergebnis)
- Ggf. neue Therapien
- Arzttermine und die daraus resultierende jeweilige Therapie (Datum, Ergebnis, Diagnose) unter Übersendung einer Kopie der jeweiligen ärztlichen Überweisung
- Sollte es sich um eine U-Untersuchung handeln, wird die Kindesmutter dem Kindesvater die entsprechende Kopie aus dem U-Heft zukommen lassen.
- Kita
4. Der Wert des Verfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
5. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe
- 1
Es wird vollinhaltlich auf den Anhörungsvermerk vom 04.10.2022 Bezug genommen, sowie auf die Schreiben der Kindeselternvertreter vom 21.10.2022 und 14.11.2022.
- 2
Die Kindesmutter ist der Auskunftsverpflichtung bereits erstmals am 14.10.2022 nachgekommen.
- 3
Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 81 Abs. 1 Satz 1 und 3 FamFG, 42 Abs. 3 FamGKG.
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Referenzen
- 13 WF 6/23 1x (nicht zugeordnet)
- 85 F 85/20 1x (nicht zugeordnet)
- 85 F 181/20 1x (nicht zugeordnet)
- FamFG § 81 Grundsatz der Kostenpflicht 1x