Beschluss vom Amtsgericht Schwelm - 41 M 0719/15

Tenor

wird die Erinnerung der Deutschen Rentenversicherung als Drittschuldnerin/Erinnerungsführerin vom 06.11.2015 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Erinnerungsführerin auferlegt.


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