Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 206 Cs 104/22

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

§ 17 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b) TierSchG


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