Beschluss vom Amtsgericht Soest - 18 F 193/13

Tenor

Der Umgang der Antragsteller mit ihrer Tochter O, geboren am 00.00.2006, wird künftig wie folgt geregelt:

Die Antragsteller sind berechtigt und verpflichtet, Umgang mit ihrer Tochter alle drei Monate jeweils am ersten Mittwoch eines Monats, beginnend mit März 2016 für die Dauer von bis zu zwei Stunden und ab 2017 für die Dauer von bis zu vier Stunden, jeweils beginnend um 14:00 Uhr unter Begleitung durch den Pflegekinderdienst des SKF X auszuüben.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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