Urteil vom Amtsgericht Solingen - 16 F 334/81

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.097,47 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Oktober 1980, zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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