Beschluss vom Amtsgericht Velbert - 8a XVII 310/15

Tenor

Wird der Aufgabenkreis der Betreuerin H eingeschränkt. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise:

AufenthaltsbestimmungsrechtGesundheitsfürsorge

Der Aufgabenkreis der Ersatzbetreuer C2 sowie des Vereins ‘C1 e.V.' wird neu gefasst. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise:

AufenthaltsbestimmungsrechtGesundheitsfürsorge

Zugleich wird die bestehende Betreuung verlängert.

Das Gericht wird spätestens bis zum 00.00.0000 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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