Beschluss vom Amtsgericht Wesel - 38 M 874/13

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 29.10.2013 wird die Kostenrechnung des OGV J vom 15.10.2012 (DR II #####/####) auf 18,00 Euro ermäßigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Streitwert: 26 Euro.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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